Nach einem ersten, für Sie noch unverbindlichen
Gespräch prüfe ich, ob die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder
teilweise durch Dritte zu tragen sind.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so bringen
Sie die Police zum ersten Gespräch mit. Handelt es sich um einen
Haftpflichtfall, gehen Ihre Anwaltskosten - bei gegebener Haftung - zu
Lasten der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers! Wenn Ihnen
die finanziellen Mittel zur Führung eines Prozesses fehlen, kläre ich
ab, ob Sie einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und damit
weder Gerichts- noch Anwaltskosten zu bezahlen haben.
In den meisten Fällen rechne ich nach Zeitaufwand ab.
Mein Honoraransatz ist CHF 300.00
pro Stunde. Der Stundenansatz kann höher sein,
massgebend sind die Schwierigkeit und Bedeutung der Sache.
Gebühren und Drittrechnungen, Post, Telekommunikation, Fotokopien sowie
Reise- und andere Spesen werden separat in Rechnung gestellt.